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Verwaltungs- und Verfassungsrecht

Das Verwaltungsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern. In Fällen, in denen ein ungerechtfertigter Bescheid erlassen wurde, kann mit Hilfe eines sog. Bescheidbeschwerde das hierfür zuständige Landesverwaltungsgericht angerufen werden. Verfassungsrechtliche Bedenken können bis zum Verfassungsgerichtshof herangetragen werden.

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