RA Holzmann office@ra-holzmann.at RA Holzmann 0512 / 57 25 18
RA Holzmann

Medizinrecht

Schadenersatz kann bei medizinischen Behandlungsfehlern gefordert werden. Dem Geschädigten stehen ein angemessenes Schmerzengeld, Verdienstentgang sowie der Ersatz der Heilbehandlungskosten und Geldersatz für eine Haushaltshilfe zu. Bei nicht auszuschließenden Spät- und Dauerfolgen kann ein entsprechendes Feststellungsbegehren erhoben werden.

Warnung vor gefälschten Medikamenten - Finger weg von dubiosen Arzneien